AGB

Allgemeine Auftragsbedingungen der Open Experts Services Ltd.

Stand: Februar 2022

  1. Geltungsbereich

(1) Für alle Verträge zwischen der Open Experts Services Ltd. und ihrem Auftraggeber gelten unter Ausschluß etwaiger Allgemeiner Geschäfts- und sonstiger Bedingungen des Auftraggebers diese Auftragsbedingungen.

  1. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Gegenstand des Auftrags sind allein die vereinbarten Leistungen; ein wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet. Die Open Experts Services Ltd. wird die vertraglich geschuldeten Leistungen mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt erbringen.

(2) Die Open Experts Services Ltd. ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrages Dritte hinzuzuziehen.

(3) Treten nach Beendigung des Auftrags neue Tatsachen (insbesondere auch Rechtsänderungen) ein, so ist die Open Experts Services Ltd. nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

  1. Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf seine Kosten der Open Experts Services Ltd. sämtliche Informationen und Sachmittel zur Verfügung zu stellen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber hat die Open Experts Services Ltd. unverzüglich über alle Ereignisse, Umstände und Veränderungen zu informieren, die möglicherweise geeignet sind, die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu beeinflussen. Die Open Experts Services Ltd. ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit solcher Informationen zu überprüfen.

  1. Nutzungsrecht; Weitergabe von Leistungsergebnissen an Dritte und zu Werbezwecken

(1) Entsteht durch eine von der Open Experts Services Ltd. zu erbringende Leistung ein Urheber- oder sonstiges Schutzrecht, steht dem Auftraggeber insoweit im Rahmen der Zweckbestimmung des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht zu.

(2) Der Auftraggeber ist ohne schriftliche Zustimmung der Open Experts Services Ltd. nicht berechtigt, die Leistungsergebnisse und Vervielfältigungen derselben an Dritte weiterzugeben; lediglich für den internen Gebrauch darf der Auftraggeber die Leistungsergebnisse vervielfältigen. (3) Die Open Experts Services Ltd. haftet weder einem Dritten noch dem Auftraggeber gegenüber für den Fall, daß der Auftraggeber das Leistungsergebnis – berechtigt oder unberechtigt – Dritten zugänglich macht; der Auftraggeber stellt die Open Experts Services Ltd. insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

(4) Die Verwendung von Leistungsergebnissen zu Werbezwecken bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Open Experts Services Ltd. .

(5) Dem Auftraggeber eingeräumte (Nutzungs-) Rechte hindern die Open Experts Services Ltd. nicht daran, die anläßlich der Durch­führung des Vertrages ge­wonnenen Techniken, Ideen, Kon­zep­te oder Know-how, wel­che sich durch allgemeine Anwendbarkeit aus­zeich­­nen, in Zukunft zu verwenden.

  1. Abnahme und Gewährleistung

Soweit aufgrund der Art der nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen Gewährleistungsvorschriften Anwendung finden, gelten folgende Bestimmungen:

(1) Geringfügige Mängel, die die Erreichung des Vertragszwecks nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(2) Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Nachbesserung, es sei denn, die Nachbesserung ist der Open Experts Services Ltd. wirtschaftlich nicht zumutbar.

(3) Ist die Nachbesserung unzumutbar oder führen auch mehrfache Nachbesserungsversuche nicht zur Mängelfreiheit, so kann der Auftraggeber auch Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder eine Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 6.

Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich und unter Benennung sämtlicher Mängel geltend gemacht werden.

  1. Haftung

(1) Für vorsätzlich verursachte Schäden haftet die Open Experts Services Ltd. in voller Höhe.

(2) Für grob fahrlässig verursachte Schäden haftet die Open Experts Services Ltd. maximal in Höhe der Auftragssumme.

  1. Geltendmachung von Ansprüchen

Sämtliche vertraglichen Ansprüche können nur innerhalb einer Ausschlußfrist von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können.

  1. Verschwiegenheitspflicht; Datenschutz

(1) Die Open Experts Services Ltd. verpflichtet sich – auch nachvertraglich – zur Verschwiegenheit über alle den Auftraggeber betreffenden, nicht bereits allgemein bekannten betrieblichen Daten und Informationen, die der Open Experts Services Ltd. anläßlich der Auftragsausführung bekannt werden.

(2) Die Open Experts Services Ltd. wirkt mit der gebotenen Sorgfalt darauf hin, daß ihre Mitarbeiter bzw. von ihr beauftragte Dritte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten.

  1. Zeitvorgaben bei unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers; Kündigung

(1) Verstößt der Auftraggeber gegen seine Mitwirkungspflichten und hat ihn die Open Experts Services Ltd. hiervon in Kenntnis gesetzt, gelten vereinbarte Zeitpläne und/oder Fristen als um den Zeitraum verlängert, den der Auftraggeber zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten benötigt. Während dieser Zeit ist die Open Experts Services Ltd. von ihren Leistungspflichten befreit. Ein die Open Experts Services Ltd. durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten evtl. entstehender Mehraufwand ist vom Auftraggeber zu vergüten.

(2) Fordert die Open Experts Services Ltd. den Auftraggeber wiederholt erfolglos auf, Mitwirkungspflichten zu erfüllen, von denen das Gelingen des Projektes abhängt, ist Open Experts Services Ltd. zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.

  1. Vergütung; Verzugsfolgen; Aufrechnungsausschluß

(1) Die Open Experts Services Ltd. hat neben ihrer Vergütung Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen und auf Zahlung der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

(2) Eine nicht fristgerechte Erfüllung von Zahlungspflichten berechtigt die Open Experts Services Ltd. , ihre weitere Leistungserbringung von der Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig zu machen.

(3) Die Open Experts Services Ltd. ist berechtigt, nach Auftragserteilung 30%der Auftragssumme vom Auftraggeber einzufordern. Der weitere Zahlungsplan ist bei Auftragsvergabe festzulegen.

(4) Sofern Rechnungsbeträge nicht innerhalb von fünfzehn Tagen nach Fälligkeit bezahlt werden, ist die Open Experts Services Ltd. berechtigt, darüber hinaus Zinsen zu verlangen. Der Zinssatz beläuft sich auf vier Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sofern nicht der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

(5) Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Open Experts Services Ltd. auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

  1. Schriftformerfordernis

Nebenabreden, Vertragsänderungen oder sonstige den Vertrag betreffende rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Kündigung, Verzicht) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  1. Herausgabe von Unterlagen und sonstigen Informa­tionsträgern

Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat die Open Experts Services Ltd. auf Verlangen des Auftraggebers alle Mandantenunterlagen herauszugeben, die sie aus Anlaß ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber von diesem oder für diesen erhalten hat. Die Open Experts Services Ltd. ist berechtigt, ausschließlich zu internen Zwecken eine Kopie der herauszugebenden Unterlagen zu behalten.

  1. Abwerbung von Mitarbeitern

Keine der Vertragsparteien wird während der Durchführung eines Auftrags sowie innerhalb von 6 Monaten danach Mitarbeiter der anderen Vertragspartei bzw. Unterauftragnehmer oder deren Mitarbeiter mit der Absicht einer Einstellung ansprechen bzw. ihnen anbieten, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

  1. Anzuwendendes Recht; Gerichtsstand

(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz der Open Experts Services Ltd. ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Kontaktdaten

Open Experts Services Ltd.
Buchstrasse 1
DE – 13353 Berlin

Tel: 030 45977060
Fax: 030 45977061

www.openexperts.eu

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